|
Bei Vertragsabschluß ist der Grundbetrag zu entrichten.
Mit dem Grundbetrag ist die allgemeine Geschäftsaufwendung und der theoretische Unterricht einschließlich der theoretischen Vorprüfung bezahlt.
Die Bezahlung der praktischen Fahrstunden erfolgt jeweils am Tag der Fahrübung. Es ist nicht notwendig Fahrstunden im voraus zu bezahlen.
|